Unser professionelles Wegemanagement ist jederzeit in Aktion, um die Wanderwege in bestem Zustand zu halten und Ihnen ein unbeschwertes Wandervergnügen zu garantieren. Die Wege werden zwei Mal pro Jahr von den Wegepaten begangen, die Markierung wird aufgefrischt, Schäden an den Wegweisern werden beseitigt und Wege wieder hergerichtet.

Wir sind stets bestrebt, alle Sperrungen die durch Waldarbeiten, Jagdgesellschaften o. ä. auf unseren Wanderwegen in der Region auftreten auf dieser Plattform anzukündigen. Trotzdem gibt es immer mal wieder Situationen über die wir nicht informiert wurden. Sollten Sie einer Sperrung durch Trassierband oder Hinweisschilder wie "Forstarbeiten" und "Vorsicht Jagd“ begegnen, bitte den Bereich zu Ihrer eigenen Sicherheit auch am Wochenende keinesfalls betreten!  

Sollten Sie einmal Wegeschäden, Gefahrenstellen oder Sperrungen entdecken, schreiben Sie uns an info@pfalz-touristik.de oder rufen Sie uns an, 06321 3916 0. Herzlichen Dank!

Allgemeine Sicherheitshinweise

Dass sich Waldbesucher verletzen und auf fremde Hilfe angewiesen sind, kommt immer mal wieder vor. Damit die Rettungskräfte zur Hilfe eilen können, benötigen sie so viele Angaben wie möglich. Unabhängig davon, ob die Betroffenen ortskundig sind oder nicht, sollten sie den Weg beschreiben können, den sie genommen haben. Ratsam sei es, den Namen des Wanderwegs zu kennen. Oder während der Tour die Augen nach Rettungspunkten offen zu halten, die sie passieren. Die grünen Schilder mit dem weißen Kreuz sind immer mit einer siebenstelligen Zahl versehen, die den genauen Standort im Wald angeben. Die Tafeln dienen nicht nur den Rettungskräften zur Ortung der Menschen, sondern auch den Waldbesuchern. Anhand der vierstelligen Nummer können sie auf einer üblichen Wanderkarte prüfen, wo sie sich gerade aufhalten. Wer ein Smartphone besitzt und die App „Hilfe im Wald“ heruntergeladen hat, kann alternativ auch digital den Standort prüfen.

Wer sich in einem Funkloch befindet, kann seine Position ein wenig verändern, um sich überhaupt in ein Netz einloggen zu können. Denn selbst wenn der eigene Anbieter im Wald kein Netz hat, sucht sich der Notruf automatisch ein fremdes. Zudem muss der Anrufer dank des in modernen Handys integrierten Systems namens AML (Advanced Mobile Location) weder Apps installiert haben noch etwas anderes tun, um seine Position zu bestimmen. Wie ein Unternehmenssprecher der Deutschen Telekom mitteilt, schaltet sich der Ortungsdienst automatisch im Hintergrund ein, sobald der Notruf getätigt wird. Sogar dann, wenn die GPS-Funktion ausgeschaltet ist.

 

Saisonalität

Wandern im Herbst
Wandern im Herbst © Pfalz.Touristik e.V., Foto: Dominik Ketz

Besonders im Herbst ist darauf zu achten, dass das am Boden liegende Laub Unebenheiten, Wurzeln, Steine oder Löcher im Weg verdecken kann. Nach Gewittern oder Regenstürmen können auch im Nachhinein noch Bäume umstürzen oder Äste herabfallen. Gerade bei widrigen Wetterverhältnissen kann es bei naturnahen Wegen zu matschigen und rutschigen Passagen kommen. Nicht alle Felsen oder Abgründe sind mit Seilen oder Geländern gesichert. Stellenweise ist Trittsicherheit erforderlich. Mit Wegebeeinträchtigungen dieser Art müssen Sie rechnen, wenn Sie eine Wanderung unternehmen. Sollten Sie bei bestimmten Wegeabschnitten der Meinung sein, dass diese für Sie nicht begehbar sind, dann sollten Sie diese umgehen. Trotz der „unverlaufbaren“ Markierung der Prädikatswanderwege empfehlen wir aus Sicherheitsgründen immer eine entsprechende Wanderkarte dabei zu haben, so dass man zum Beispiel bei einem Gewitter oder einem Notfall schnell in einen sicheren Bereich findet.

Hinweise für Reiter und Mountainbiker

Wir freuen uns, dass auch Sie Interesse an den Pfälzer Prädikatsfernwegen haben, aber bedenken Sie, dass es Wanderwege sind! Durch bereiten oder befahren können für Wanderer und andere Beteiligte ernste Gefahren entstehen. Daraus resultierende Konflikte sind leider keine Seltenheit. Dazu gibt es eine gesetzliche Grundlage:

§ 22 Abs. 3 Satz 1 LWaldG erlaubt das Rad fahren und Reiten im Wald nur auf Straßen und Waldwegen. Waldwege im Sinne des Gesetzes sind gemäß § 3 Abs. 7 LWaldG nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und –pfade sind keine Waldwege.

Wir bitten Sie daher auch in Ihrem eigenen Interesse, die Wanderwege nicht per Rad oder Pferd zu benutzen.

Pfalz zu Pferd
Pfalz zu Pferd © Pfalz.Touristik e.V., Foto: Dominik Ketz